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   VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04   

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VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04 (https://dejure.org/2004,21352)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.04.2004 - A 1 K 10627/04 (https://dejure.org/2004,21352)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. April 2004 - A 1 K 10627/04 (https://dejure.org/2004,21352)
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  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Allerdings ist auch insoweit erforderlich, dass die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. vom 5.7.1994 - 9 C 1/94 -, InfAuslR 1995, 24, 26; Urt. vom 17.10.1995 - 9 C 9/95 -, BVerwGE 99, 328, 330 sowie Urt. vom 4.6.1996 - 9 C 134/95 -, NVwZ 1996, Beilage Nr. 12, 89 f.).

    Hinzu kommt, dass die hier vom Antragsteller ausschließlich geltend gemachten Bürgerkriegsgefahren eine allgemeine Gefahr darstellen, die gemäß § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich nur im Rahmen der Abschiebungsstopperlasse nach § 54 AuslG zu berücksichtigen sind und im konkreten Einzelfall nur ausnahmsweise über § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zur Geltung gebracht werden können, wenn eine in Ermangelung eines Abschiebestopperlasses sonst drohende Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes letztlich nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 21.12.1994 - 2 BvL 81/92 u. 82/92 - DVBl 1995, 560), etwa weil der Ausländer im Falle seiner Abschiebung mit hoher Wahrscheinlichkeit ("gleichsam sehenden Auges") und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in erheblicher Weise Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 258 sowie Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77, 80 f. und v. 12.07.201 - 1 C 2/01 -, NVwZ 2001, 1420, 1421 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Die der Abschiebungsandrohung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers als "offensichtlich unbegründet" ist zu Recht erfolgt (zur insoweit notwendigen inzidenten Prüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43, 61 und BVerfG, Beschluss vom 10.1.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).

    Die der Abschiebungsandrohung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers als "offensichtlich unbegründet" ist zu Recht erfolgt (zur insoweit notwendigen inzidenten Prüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43, 61 und BVerfG, Beschluss vom 10.1.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Denn selbst wenn entsprechende Gefahren gegeben wäre, bliebe die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung und der Bezeichnung des betreffenden Zielstaates - zumindest dann, wenn sie, wie hier, nach § 34 AsylVfG ergangen ist - davon unberührt, da das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nach § 41 AsylVfG allein dazu führt, dass die Abschiebung in diesen Staat für die Dauer von drei Monaten ausgesetzt ist (Hailbronner, Ausländerrecht, § 34 Rn. 34 und § 41 Rn. 12 ff; zu der insoweit anderen Situation im allgemeinen Ausländerrecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1996 - 1 C 6/95 -, BVerwGE 102, 249, 257ff.).

    Hinzu kommt, dass die hier vom Antragsteller ausschließlich geltend gemachten Bürgerkriegsgefahren eine allgemeine Gefahr darstellen, die gemäß § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich nur im Rahmen der Abschiebungsstopperlasse nach § 54 AuslG zu berücksichtigen sind und im konkreten Einzelfall nur ausnahmsweise über § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zur Geltung gebracht werden können, wenn eine in Ermangelung eines Abschiebestopperlasses sonst drohende Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes letztlich nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 21.12.1994 - 2 BvL 81/92 u. 82/92 - DVBl 1995, 560), etwa weil der Ausländer im Falle seiner Abschiebung mit hoher Wahrscheinlichkeit ("gleichsam sehenden Auges") und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in erheblicher Weise Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 258 sowie Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77, 80 f. und v. 12.07.201 - 1 C 2/01 -, NVwZ 2001, 1420, 1421 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89

    Prüfungsumfang bei Eilrechtsschutz in Asylsachen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Die der Abschiebungsandrohung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers als "offensichtlich unbegründet" ist zu Recht erfolgt (zur insoweit notwendigen inzidenten Prüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43, 61 und BVerfG, Beschluss vom 10.1.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).

    Die der Abschiebungsandrohung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers als "offensichtlich unbegründet" ist zu Recht erfolgt (zur insoweit notwendigen inzidenten Prüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43, 61 und BVerfG, Beschluss vom 10.1.1990 - 2 BvR 1434/89 -, InfAuslR 1990, 202 ff.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Die vom Antragsteller als Grund für seine Flucht angegebene Gefahr, von den Rebellen zwangsrekrutiert oder getötet zu werden, ist die typische Gefahr, die aus dem Bürgerkrieg und der mit der Auflösung der Staatsgewalt verbundenen Anarchie in Liberia resultiert und die deshalb keine asylerhebliche politische Verfolgung begründet, weil sie nicht auf gezielte und an asylerhebliche Merkmale anknüpfende Maßnahmen bezogen ist, die den Betroffenen aus einer übergreifenden staatlichen Friedensordnung ausgrenzen, sondern ohne vorhandene Friedensordnung alle Beteiligten gleichermaßen trifft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 333; BVerwG, Urt. v. 20.2.2001, BVerwGE 114, 16, 20).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    17.10.1995 - 9 C 15/95 -, BVerwGE 99, 331, 335; Urt. vom 15.4.1997 - 9 C 38/96 -, DVBl. 1997, 1384; BVerfG, Urt. vom 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 -, BVerfGE 94, 115, 136; Urt. vom 4.11.1997 - 9 C 34/96 -, DVBl. 1998, 280 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Die vom Antragsteller als Grund für seine Flucht angegebene Gefahr, von den Rebellen zwangsrekrutiert oder getötet zu werden, ist die typische Gefahr, die aus dem Bürgerkrieg und der mit der Auflösung der Staatsgewalt verbundenen Anarchie in Liberia resultiert und die deshalb keine asylerhebliche politische Verfolgung begründet, weil sie nicht auf gezielte und an asylerhebliche Merkmale anknüpfende Maßnahmen bezogen ist, die den Betroffenen aus einer übergreifenden staatlichen Friedensordnung ausgrenzen, sondern ohne vorhandene Friedensordnung alle Beteiligten gleichermaßen trifft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 333; BVerwG, Urt. v. 20.2.2001, BVerwGE 114, 16, 20).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    17.10.1995 - 9 C 15/95 -, BVerwGE 99, 331, 335; Urt. vom 15.4.1997 - 9 C 38/96 -, DVBl. 1997, 1384; BVerfG, Urt. vom 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 -, BVerfGE 94, 115, 136; Urt. vom 4.11.1997 - 9 C 34/96 -, DVBl. 1998, 280 ff.).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    17.10.1995 - 9 C 15/95 -, BVerwGE 99, 331, 335; Urt. vom 15.4.1997 - 9 C 38/96 -, DVBl. 1997, 1384; BVerfG, Urt. vom 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 -, BVerfGE 94, 115, 136; Urt. vom 4.11.1997 - 9 C 34/96 -, DVBl. 1998, 280 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2004 - A 1 K 10627/04
    Hinzu kommt, dass die hier vom Antragsteller ausschließlich geltend gemachten Bürgerkriegsgefahren eine allgemeine Gefahr darstellen, die gemäß § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich nur im Rahmen der Abschiebungsstopperlasse nach § 54 AuslG zu berücksichtigen sind und im konkreten Einzelfall nur ausnahmsweise über § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zur Geltung gebracht werden können, wenn eine in Ermangelung eines Abschiebestopperlasses sonst drohende Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes letztlich nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 21.12.1994 - 2 BvL 81/92 u. 82/92 - DVBl 1995, 560), etwa weil der Ausländer im Falle seiner Abschiebung mit hoher Wahrscheinlichkeit ("gleichsam sehenden Auges") und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in erheblicher Weise Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 258 sowie Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77, 80 f. und v. 12.07.201 - 1 C 2/01 -, NVwZ 2001, 1420, 1421 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

  • VG Bremen, 05.02.2004 - 2 K 1607/02

    Liberia, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Allgemeine Gefahr,

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